- Information und Beratung in allen Steuerangelegenheiten sowie deren Erledigung
- Einkommensteuererklärungen für alle Jahre ab 2017, falls Sie bisher keine Erklärungen abgegeben haben. Letzter Termin für 2017 ist der 31.12.2024.
- Abgeben müssen Sie, wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € erhalten haben (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersteilzeit, Elterngeld, Kurzarbeitergeld usw. oder gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn bezogen haben (Steuerkl. VI) oder bei Ehepaaren die Steuerklassen III/V gewählt wurden.
- Als Rentner sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Anteil Ihrer Renten höher ist als der Grundfreibetrag (in 2023 10.908 €). Gerne prüfe ich für Sie, ob auch Sie steuerpflichtig sind.
- Lohnsteuerjahresausgleich (Antragsveranlagung) nur für die Jahre ab 2020. Letzter Termin für 2020 ist der 31.12.2024.
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche)
- Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen